Verschiedene Finanzierungspartner

Für die Beantragung eines Baukredits kann ein Bauherr oder Käufer zwischen unterschiedlichen Finanzierungspartnern wählen. Neben der Finanzierung durch ein Darlehen von Eltern oder sonstiger Verwandtschaft kommt in der Regel die Finanzierung über eine Bank oder Sparkasse, eine Bausparkasse oder über die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Form eines KfW-Darlehens in Betracht. Daneben stehen auch Fördermittel für den Wohnungsbau der einzelnen Länder zur Verfügung. Diese können in der Regel bei landeseigenen Banken und Finanzierungsinstituten beantragt werden.

Finanzierung über eine Bank oder Sparkasse      

Die häufigste Form der Baufinanzierung ist die Aufnahme eines Darlehens bei einer Bank oder Sparkasse. Soll die Finanzierung über ein Geldinstitut erfolgen, dass über ein Filialnetz verfügt, finden die entsprechenden Gespräche für die Beantragung des Darlehens mit einem Bankmitarbeiter in der Filiale statt. Hier werden die Unterlagen des Bauherren geprüft und eine Kreditzusage getroffen. Bei der Beantragung eines Baukredits über eine Direktbank kann der Bauherr oder Käufer in der Regel im Internet eine Vorabprüfung seines Vorhabens mit Hilfe eines sogenannten Kreditrechners durchführen. Hierzu gibt er die relevanten Daten wie die Höhe des gewünschten Kredits, die mögliche monatliche Tilgungsrate oder die Dauer der Zinsfestbindung in den Rechner ein. Als Ergebnis erhält der Bauherr ein unverbindlich ermitteltes Ergebnis über die tatsächlichen Rahmendaten des Darlehens. Da die Bank selbstverständlich auch die Unterlagen des Bauherren für eine genaue Prüfung des Kreditantrages benötigt, kann der Bauherr diese in der Regel online an die Direktbank übermitteln.

Finanzierung über eine Bausparkasse

Bausparkassen bieten Bausparverträge zur Finanzierung von Bauvorhaben an. Diese Verträge sehen eine sogenannten Sparphase und eine anschließenden Darlehnsphase vor. Während der Sparphase zahlt der Bausparer zunächst einen bestimmten Betrag an. Diese Phase ist in der Regel acht Jahre lang und das angesparte Geld wird während der Sparphase verzinst. In die Ansparleistung eines Bausparvertrages können auch die steuerlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen einfließen. Für diese können wiederum durch das Finanzamt Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gewährt werden, wenn bestimmte Bedingungen vom Bausparer erfüllt werden.

Im Anschluss an die Sparphase erreicht der Bausparvertrag seine sogenannte Zuteilungsreife. In diesem Zeitpunkt kann das mit dem Bausparkasse vereinbarte Bauspardarlehen an den Bausparer ausgezahlt werden.

Entscheidender Vorteil an einem Bausparvertrag ist, dass der Zinssatz für das spätere Bauspardarlehen bereits bei Vertragsabschluss, also zum Beginn der Sparphase festgelegt wird. Da die Sparphase in der Regel acht Jahre beträgt, kennt der Bausparer den Zinssatz für sein späteres Darlehen bereits lange Zeit im Voraus. Hierdurch erhält er eine langfristige Planungssicherheit für die Kreditfinanzierung seines Bauvorhabens.  

Bauspardarlehen eignen sich einerseits für die erstmalige Finanzierung eines Bauvorhabens wenn der Bausparer bereits zu Beginn der Sparphase weiß, dass er in circa acht Jahren das Geld aus dem Bauspardarlehen benötigt. Andererseits eignet sich ein Bauspardarlehen auch für die Anschlussfinanzierung eines ersten Baukredits. Hierbei wird der erste Baukredit im Zeitpunkt der Zuteilungsreife des Bausparvertrages durch das Bauspardarlehen abgelöst. Je nach der Entwicklung des Zinssatzes für Baukredite können so hoch verzinste Baukredite durch Bauspardarlehen mit günstigeren Zinssätzen umgeschuldet werden.