KFW Programme

Fördermittel des Bundes: Finanzierung über KfW Programme
     
 
Zur Finanzierung von Bauvorhaben stehen neben den unterschiedlichen Baukrediten bzw. dem Bausparvertrag auch Fördermittel im Rahmen verschiedener KfW Programme zur Verfügung. Diese können bei der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW, www.kfw.de) beantragt werden. Bei der Beantragung eines KfW-Kredits ist jedoch zu beachten, dass hiermit ausschließlich der Bau oder Kauf von energieeffizienten Gebäuden und deren energetische Sanierung gefördert wird. Erfüllt das Bauvorhaben oder die gebrauchte Immobilie diese Voraussetzung nicht, kann seitens der KfW kein Kredit gewährt werden.

Die im Rahmen von KfW Programmen zur Verfügung gestellten Darlehen zeichnen sich insbesondere durch sehr günstige Zinssätze aus. Dem Kreditnehmer bleibt es überlassen, ob er das Darlehen in einer Summe oder in Teilbeträgen abruft.  

Grundsätzlich verfügen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau über tilgungsfreie Anlaufjahre, in denen zwar Zinsen vom Kreditnehmer gezahlt werden müssen, jedoch keine Tilgung des Darlehens erfolgt. Die Kredite haben eine Gesamtlaufzeit zwischen 4 und 25 Jahren. Alternativ können KfW-Kredite auch als endfällige Darlehen mit einer Laufzeit zwischen 4 und 10 Jahren vereinbart werden. Diese Kredite entsprechen einem Fälligkeitsdarlehen bei dem während der gesamten Laufzeit nur Zinsen gezahlt werden, jedoch keinerlei Tilgung erfolgt.

Die Beantragung von Fördermitteln der KfW ist grundsätzlich ebenso unkompliziert wie die Beantragung eines gewöhnlichen Baukredits bei einer Bank oder einer Sparkasse.

Vor Beginn der Bauarbeiten oder dem Immobilienkauf muss hierfür ein Beratungstermin bei einem Finanzierungspartner der KfW vereinbart werden. Hier wird im gemeinsamen Gespräch das passende Förderprodukt für das Bauvorhaben ermittelt. Der Finanzierungspartner beantragt anschließend den Kredit bei der KfW.

Zu den Finanzierungspartnern der Kreditanstalt für Wiederaufbau gehören neben den Banken auch Sparkassen, Direktbanken, Genossenschaftsbanken, Versicherungen und Bausparkassen.

Bei der KfW stehen zahlreiche Fördermittel in den verschiedensten Programmen zur Verfügung. Grundsätzlich unterschieden wird bei den Förderprogrammen der KfW zwischen Finanzierungsmöglichkeiten für Neubauten und Bestandsbauten. Daneben erfolgt eine Unterscheidung, ob es sich bei den Fördermitteln um einen zinsgünstigen Kredit oder um einen Zuschuss handelt.

 Als Fördermittel für Neubauten stehen die folgenden KfW-Förderprogramme zur Verfügung

 KfW 153 (Kredit):

Baukredit für den Bau oder Ersterwerb eines neuen KfW-Effizienzhauses.

 KfW 431 (Zuschuss):

Baukostenzuschuss für das energieeffiziente Bauen und Sanieren, hier Zuschuss für die Planung und Baubegleitung durch externe Sachverständige.

KfW 433 (Zuschuss):   

Baukostenzuschuss für das energieeffiziente Bauen und Sanieren, hier Zuschuss für die Installation einer innovativen Brennstoffzelle.     

KfW 124 (Kredit):

Zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum.

KfW 134 (Kredit):   

Zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm (Genossenschaftsanteile) für die Finanzierung von Genossenschaftsanteilen zum Wohnen.

KfW 274 (Kredit):      

Zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Förderprogramm ‘Erneuerbare Energien – Standard – Photovoltaik’ für die Installation von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie zur eigenen Stromerzeugung.     

 KfW 275 (Kredit):

Zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Förderprogramm ‘Erneuerbare Energien – Speicher’ für die Installation von Speichern für Photovoltaik-Anlagen.

 

Fördermittel für Bestandsimmobilien unterteilen sich in die folgenden KfW-Förderprogramme

KfW 151 (Kredit):   

Baukredit für die Sanierung einer Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus oder für energetische Einzelmaßnahmen.

KfW 167 (Kredit):

Ergänzungskredit für die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien.

KfW 430 (Zuschuss):

Investitionszuschuss für energieeffizientes Sanieren einer Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus oder für energetische Einzelmaßnahmen.

KfW  431 (Zuschuss):

Zuschuss zu Kosten für die Planung und Begleitung durch externe Sachverständige.

KfW 433 (Zuschuss):

Zuschuss für die Installation einer innovativen Brennstoffzelle in die bestehende Wohnimmobilie.  

KfW 159 (Kredit):   

Förderkredit, der für altersgerechte Umbauten gewährt werden kann. Die Baumaßnahmen müssen dem Einbruchschutz dienen oder mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren schaffen.

KfW 455 (Zuschuss):

Investitionszuschuss für altersgerechte Umbauten, die dem Einbruchschutz dienen oder mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren schaffen.

 KfW 124 (Kredit):
Baukredit im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum.

KfW 134 (Kredit):

Zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramms (Genossenschaftsanteile) für die Finanzierung von Genossenschaftsanteilen zum Wohnen.

KfW 153 (Kredit):

Baukredit für energieeffizientes Bauen für den Bau oder Ersterwerb eines neuen KfW-Effizienzhauses.

KfW 274 (Kredit):

Zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Förderprogramm ‘Erneuerbare Energien – Standard – Photovoltaik’ für die Installation von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie zur eigenen Stromerzeugung.

KfW 275 (Kredit):

Zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Förderprogramm ‘Erneuerbare Energien – Speicher’ für die Installation von Speichern für Photovoltaik-Anlagen.

 

Je nach Art des Bau-, Kauf- oder Sanierungsvorhabens müssen Förderanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau entsprechend dem dafür vorgesehenen KfW-Programm gestellt werden.