Fördermittel der Länder zur Baufinanzierung

Neben den Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau stehen in den Ländern weitere Mittel für die Finanzierung von Neubauvorhaben oder den Kauf von gebrauchten Immobilien zur Verfügung. Diese Fördermittel sind häufig an spezielle Voraussetzungen geknüpft. So sind sie in der Regel nur für die Unterstützung von einkommensschwachen oder kinderreichen Familien vorgesehen.

Baden-Württemberg:

Über die landeseigene L-Bank unterstützt das Land Baden-Württemberg im Rahmen der sogenannten Landeswohnraumförderung verschiedene Personengruppen finanziell beim Neubau, Kauf oder Umbau von Immobilien. Unterschiedliche Darlehen und Förderprogramme stehen hier zur Verfügung.

Baden-Württemberg:

Nachdem im Freistaat Bayern bereits im Jahre 2007 das Wohnbauförderungsprogramm (BayWoFG) ins Leben gerufen wurde, wurde dies in 2010 überarbeitet und Teile davon geändert. Das Land fördert mit den zur Verfügung stehenden Mitteln Anschaffung und Bau von selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Menschen mit Behinderungen und Familien können unter bestimmten Voraussetzungen die Fördermittel des Freistaats nutzen.      

Berlin:

Für Bauherren und Immobilienkäufer stehen im Land Berlin nur geringe Fördermittel zur Verfügung. Die landeseigene Investitionsbank Berlin (IBB) vergibt jedoch im Rahmen der Förderprogramme ‘IBB Energetische Gebäudesanierung’ und ‘IBB Altersgerecht Wohnen’ zinsgünstige Kredite unter anderem für die energetische Sanierung von Wohngebäuden sowie den Erwerb von bereits energetisch sanierten Immobilien. Daneben gibt es Förderprogramme für die Wärmedämmung von Immobilien oder die Erneuerung von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlagen.

Brandenburg:

Zur Förderung des Wohnungsbaus im innerstädtischen Bereich existiert im Land Brandenburg ein spezielles Wohnungsbauförderprogramm. Hierdurch sollen besonders die Innenstädte des Landes neu belebt werden.

Bremen:

Das Land Bremen fördert mit dem Programm ‘Erwerb von Wohneigentum’ im Rahmen des Wohnungsbauförderungsgesetzes (WoFG) den Kauf von Bestandsimmobilien. Auch hier sind bestimmte Voraussetzungen wie eine umfassende energetische Modernisierung der Immobilie an die Vergabe der Fördermittel geknüpft.

Hamburg:

Für Bauherren und Käufer stehen Förderprogramme zur Baufinanzierung zur Verfügung. Diese können vom landeseigenen Förderinstitut Hamburger Investitions- und Förderbank (kurz: IFBHH, bzw. IFB Hamburg) vergeben werden. Anschaffung bzw. Kauf müssen im Zusammenhang mit den Themen Umweltschutz und Energiesparen stehen.

Hessen:

Das Land Hessen vergibt über die Landestreuhandstelle Fördermittel in Form von zinsgünstigen Darlehen an Bauherren und Käufer von Immobilien. Daneben können weitere Zuschüsse für Personen mit Behinderungen gewährt werden.

Mecklenburg-Vorpommern:

Über Fördermittel unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Modernisierung und Instandhaltung von bereits vorhandenem Wohnraum. Daneben besteht das spezielle Förderprogramm ‘Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren’. Die Mittel für die Bauförderung können beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden.

Niedersachsen:

Auch in Niedersachsen stehen Fördermittel für den Bau oder Kauf von Immobilien zur Verfügung. Die Gewährung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So gibt es dort beispielsweise das Förderprogramm ‘Eigentum für kinderreiche Familien’.

Nordrhein-Westfalen:

Besonders Familien aber auch Personen mit Behinderungen können in Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel für den Erwerb oder Neubau einer Wohnung oder eines Hauses zur Selbstnutzung erhalten. Verschiedene Förderprogramme stehen zur Verfügung.

Rheinland-Pfalz:

In Rheinland-Pfalz können Fördermittel bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz beantragt werden. Das Land unterstützt im Rahmen der Wohnraumförderung Bauherren und Käufer beim Bau, Kauf und bei der Modernisierung von selbst genutzten Wohnungen und Häusern.

Sachsen:

Im Freistaat Sachsen stehen Fördermittel für Bauherren und Käufer zur Verfügung. Gefördert wird die Schaffung, der Kauf und die Sanierung von Wohnraum in den Innenstadtbereichen. Hierdurch sollen Baulücken geschlossen und der Bevölkerungsabwanderung aus den Innenstädten entgegengewirkt werden.

Sachsen-Anhalt:

Zinsgünstige Darlehen stehen in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Wohnraumförderung zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt hier durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Saarland:

Fördermittel stehen im Saarland für Privatpersonen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung. Das Land fördert hiermit den Neubau, den Kauf sowie den Umbau von Immobilien. Die Vergabe der Fördermittel durch zinsgünstige Darlehen erfolgt durch die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).

Schleswig-Holstein:

Das nördlichste deutsche Bundesland vergibt zinsgünstige Baudarlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung an Bauherren und Käufer. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Thüringen:

Im Rahmen der Wohnraumförderung stehen in Thüringen Fördermittel in Form von zinsgünstigen Baudarlehen für Selbstnutzer von Immobilien zur Verfügung. Die Thüringer Aufbaubank (TAB) kann dort für diese Zwecke das ‘Familienbaudarlehen’ und das ‘Thüringer Modernisierungsdarlehen’ vergeben.