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Energieeffizienz

WIE KONFIGURIEREN SIE IHR HAUS?

Wer ist Deutschland ein Haus bauen möchte, muss gewisse Regeln, Normen und gesetzliche Vorschriften einhalten. Es wird heutzutage vorausgesetzt, dass ein Neubau nur sehr wenig Energie verbraucht, was natürlich absolut sinnvoll ist. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, wie viel Energie ein Haus laut Energieausweis höchstens verbrauchen darf.

Energieeffizienz

Die Angebote der Bauträger unterscheiden sich in diesem Aspekt sehr stark voneinander. Es spielt keine Rolle, wie der gewünschte Energiestandard erreicht wird. Daher gibt es sehr viele Varianten, dem Ziel näher zu kommen, z. B. über Dämmung von Wand, Boden, Decke bzw. Fenstern oder über die Haustechnik in Form von Wärmepumpen, Solaranlagen bzw. Wohnraumbelüftung mit Wärmerückgewinnung.

Die KfW-Bank vergibt zinsgünstige Darlehen für energieeffizientes Bauen, wenn Ihr Eigenheim bestimmte Mindestanforderungen erfüllt. Ist das der Fall, zahlen Sie für Ihren Baukredit weniger Zinsen und profitieren natürlich auch von den geringeren Heizkosten.

Ob sich eine solche Investition lohnt, hängt von Ihren persönlichen Motiven ab. Streben Sie ausschließlich einen finanziellen Gewinn an, stellt sich die Frage, wie viel Geld Sie investieren müssen, um die nächsthöhere Energieeffizienzklasse zu erreichen, und wie sich diese Mehrkosten auf ihre Finanzierung auswirken. Entscheidend ist außerdem, wie viel Energie Sie tatsächlich verbrauchen und was Sie monatlich an Heizkosten sparen würden.

Der Bauträger ist verpflichtet, eine Energiebedarfsrechnung zu erstellen, bei der individuelle Faktoren wie die Ausrichtung des Hauses auf Ihrem Grundstück, Ausführungswünsche (etwa große Fensterflächen), Rollläden und alle anderen Ausstattungen, die Kältebrücken bilden, berücksichtigt werden.

Falls Sie Fördermittel in Anspruch nehmen wollen und vom Kataloghaus abweichende Leistungen vereinbaren, ist es daher wichtig, dass der Bauträger das Erreichen der Förderbedingungen sicherstellt. Somit müssen Sie keine nachträglichen Mehrkosten für zusätzliche Dämmmaßnahmen